Maßnahmen für Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund

Mehrsprachige Kinder und Jugendliche erhalten an den Pflichtschulen in Wien ein zusätzliches Unterrichtsangebot; d.h. sie werden im Regelverband der Klassen beschult und durch den Einsatz von Begleitlehrerinnen und Begleitlehrern und muttersprachlichen Lehrerinnen und Lehrern im Teamteaching und/oder durch Kursangebote mit individuellen Fördermaßnahmen im Bereich Sprache gefördert. Für SchülerInnen mit geringen bzw. gar keinen Deutschkenntnissen werden Sprachförderkurse im Ausmaß von 11 Wochenstunden zum Erwerb der Unterrichtssprache Deutsch angeboten. Die Förderung der Mehrsprachigkeit der Kinder mit Migrationshintergrund ist eine Voraussetzung für den Erwerb der Zweit- und Unterrichtssprache Deutsch. Das „Wiener 1+1-Fördermodell“ bietet eine optimale Förderung von Kindern mit Sprachdefiziten vom Kindergarten bis zu einer umfassenden Schulreife. Jährlich nehmen alle Kinder im Kindergarten an einer Sprachstandsfeststellung teil. Sollte eine Förderung notwendig sein, so erhalten die Kinder im letzten Kindergartenjahr eine gezielte sprachliche Frühförderung. Für Kinder, welche bei Schuleintritt noch zusätzliche Förderung benötigen, gibt es diese Möglichkeit im Rahmen der Vorschulstufe. Der Muttersprachenunterricht wird derzeit in Wien in 15 Sprachen an Volksschulen, SEK-1 Schulen, Sonderpädagogischen Zentren und Polytechnischen Schulen angeboten. Da die Förderung der Mehrsprachigkeit der Kinder mit Migrationshintergrund eine Voraussetzung für den Erwerb der Zweit- und Unterrichtssprache Deutsch ist, trägt der Muttersprachenunterricht im Bereich der zweisprachigen Alphabetisierung zum Erwerb der Zweitsprache Deutsch erheblich bei.

Mehr Infos unter: https://www.wien.gv.at/bildung/stadtschulrat/schulsystem/pflichtschulen/migration.html

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