Arbeitslos – was nun?

Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Personen, die während den letzten zwei Jahren 52 Wochen einer Beschäftigung, welche arbeitslosenversicherungspflichtig ist, nachgegangen sind. Personen unter 25 Jahren können Arbeitslosengeld beanspruchen, wenn diese innerhalb eines Jahres 26 Wochen beschäftigt waren.

Wie hoch ist das Arbeitslosengeld?

Das Arbeitslosengeld bemisst sich nach Ihrem letzten Einkommen. Grundsätzlich ist dies 55% Ihres letzten Nettoeinkommens. Beträgt das Arbeitslosengeld weniger als 872,31 Euro, erhalten Sie zusätzlich Ergänzungsbeiträge wie z.B. Familienzuschläge.

Wie lange kann ich Arbeitslosengeld beziehen?

Maximal ein Jahr, meist 20 Wochen lang. Danach erhält man Notstandshilfe bzw. Mindestsicherung.

Was ist Notstandshilfe?

Diese kann nach Ende des Arbeitslosengeld-Bezuges beantragt werden. Sie wird jeweils für maximal 52 Wochen bewilligt. Liegt das Arbeitslosengeld (ohne Familienzuschläge) über 872,31 Euro monatlich, beträgt die Notstandshilfe 92% des vorher bezogenen Arbeitslosengeldes.

Was ist Mindestsicherung?

Sie ist eine Sozialleistung. Anspruch hat nur, wer das eigene Vermögen aufgebraucht hat und die Lebenserhaltungskosten nicht mehr alleine tragen kann. Die bedarfsorientierte Mindestsicherung beträgt maximal 827,83 bei Einzelnen.

Wie melde ich mich arbeitslos?

Unter folgendem Link finden Sie alle Informationen, wie und wo sie sich arbeitslos melden können: http://www.ams.at/service-arbeitsuchende/beim-ams-arbeitslos-melden

 

Sämtliche finanziellen Leistungen des AMS können Sie hier einsehen: http://www.ams.at/service-arbeitsuchende/finanzielles/leistungen

 

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