Aktion 20.000 – Alles, was Sie wissen müssen

Der Wiedereinstieg in das Berufsleben für Langzeitarbeitslose ab dem 50. Lebensjahr wird immer schwieriger und die Chance auf Beschäftigung am regulären Arbeitsmarkt immer geringer.
Die „Aktion 20.000“ des Sozialministeriums schafft nun bundesweit neue Perspektiven, vor allem gesellschaftlich relevante Arbeitsbereiche sollen künftig angesprochen werden.
Alles Wissenswerte über die Aktion finden Sie hier:

Welche Ziele werden mit der Aktion 20.000 angestrebt?

Künftig soll den langzeitbeschäftigungslosen Menschen der Wiedereinstieg in die Arbeitswelt geebnet und erleichtert werden. Zusätzliche Beschäftigungspotenziale für die Zielgruppe Langzeitarbeitsloser ab 50 Jahre sollen die Anzahl der Nichtbeschäftigten halbieren und dringend benötigte Stellen am Markt besetzen.

In welchen Arbeitsbereichen ist die Aktion 20.000 realisierbar?

Primär werden Beschäftigungsverhältnisse im Pflege- oder Sozialbereich, im Tourismus und in der Freizeitbranche, in der Nahversorgung und in den gemeindenahen Tätigkeitsfeldern gefördert.

Wie lange wird die Aktion 20.000 gehen /laufen/dauern?

Die Aktion 20.000 ist zeitlich begrenzt. Die ersten Modellregionen starteten bundesweit im Juli 2017. Am 01. Jänner ist der offizielle Start und läuft dann bis zum 30. Juni 2019.

Wer ist an der Umsetzung der Aktion 20.000 beteiligt?

Die Umsetzung ermöglicht das AMS. Sollten Sie also Fragen rund um das Projekt oder konkrete Anliegen haben, wenden Sie sich bitte an das regional zuständige Arbeitsmarktservice.

Welche Voraussetzungen muss ich mitbringen, um an der Aktion teilnehmen zu können?

Potenzielle TeilnehmerInnen müssen mindesten 50 Jahre alt sowie seit mindestens 12 Monaten beim AMS vorgemerkt sein und durch das AMS eine verfügbare Beschäftigung zugewiesen werden.

Mit welchem Beschäftigungsausmaß darf ich rechnen?

Grundsätzlich werden Vollzeitbeschäftigungen angestrebt, außer es istaufgrund von gesundheitlichen Gegebenheiten nur eine reduzierte Stundenanzahl möglich.

Wie hoch ist die Bezahlung, die mir zusteht?

Der Verdienst ist kollektivvertraglich oder, wenn nicht vorhanden, branchenüblich geregelt.

Was ist, wenn mir die benötigte Qualifikation fehlt?

In diesem Fall wird das AMS kurz- und mittelfristige Ausbildungsangebote realisieren. Individuell können bei Bedarf auch Begleit- und Assistenzleistungen zur Verfügung gestellt werden.

 

Foto: Fotolia

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