Was darf ich in den Wiener Öffis?

Wie ist das eigentlich mit dem Fahrrad in der U-Bahn? Braucht mein Hund einen Fahrschein? Wir haben die Antworten auf die häufigsten Öffi-Fragen.

Frage: Wie bekomme ich ein Semesterticket?
Antwort: Alle Studierenden unter 26 können mit dem Semesterticket 5 Monate lang Tag und Nacht mit den Öffis durch Wien fahren. Gültig ist das Ticket im Wintersemester von 1. September bis 31. Jänner, im Sommersemester von 1. Februar bis 30. Juni. Für die Monate Juli und August können Studierende eine vergünstigte Ferienmonatskarte lösen. Das Ticket gilt auf allen Linien innerhalb Wiens (Kernzone Wien) für U-Bahn, Straßenbahn und Buslinien sowie für die ÖBB (z.B. Schnellbahn) und die Wiener Lokalbahnen (bis Vösendorf-Siebenhirten). Kaufen kann man das Semesterticket im Online-Ticketshop (shop.wienerlinien.at) der Wiener Linien (Vorteil: bei Verlust kann man das Ticket kostenlos erneut ausdrucken). Außerdem kann man die Karte mit der Wiener Linien Ticket-App (für iOS und Android) oder in den Ticketstellen und im Kundenzentrum Erdberg kaufen.

Frage: Was tue ich im Fall der Fälle?
Antwort: Auf jedem U-Bahn-Bahnsteig gibt es Sicherheitseinrichtungen, erkennbar am grünen SOS-Würfel. Neben dem Zugnotstopp befindet sich die Notrufstelle, beide sind mit Anleitungen versehen. Wenn man den Notruf betätigt, wird man sofort mit der Leitstelle verbunden. Der Zugnotstopp stoppt ein- und ausfahrende U-Bahn-Züge. Wenn jemand am Bahnsteig Hilfe braucht, drückt man die Notruftaste beim grünen SOS-Würfel und beschreibt die Situation. Die MitarbeiterInnen der Leitstelle schalten die Kameras ein und schicken Einsatzkräfte in die Station. Wichtig ist, in der Nähe der Person zu bleiben die Hilfe braucht – nicht allein zu sein beruhigt. Wenn jemand auf die U-Bahn-Gleise gestürzt ist, zieht man den Zugnotstopp und verständigt über die Notruftaste die Leitstelle. In einer Notsituation im Fahrzeug gibt es die Möglichkeit über die Sprecheinrichtung mit dem/r FahrerIn Kontakt aufzunehmen. Im Zweifel ob es ein Notfall ist, ist es ein Notfall. Sicher ist sicher.

Frage: Darf ich meinen Hund mitnehmen und braucht er einen Fahrschein?
Antwort: Hunde dürfen natürlich mitfahren. Wenn Frauchen oder Herrchen Jahreskartenbesitzer ist, dann sogar gratis. Kleine Hunde, in einem tiergerechten Behälter transportiert, fahren ebenfalls gratis. Assistenzhunde (Blindenführhunde, Servicehunde, Signalhunde) mit gültigem Eintrag im Behindertenpass sind ebenfalls kostenlos unterwegs. Für Hunde, die nicht in einem geeigneten Behälter transportiert werden, besteht Maulkorb- und Leinenpflicht (gilt nicht für Assistenzhunde). Unter anderem ist das Vorschrift, damit der Hund nicht aus Angst zuschnappen kann; was etwa im Fall einer Notbremsung möglich ist.

Frage: Darf ich ein Bier in der U-Bahn trinken oder laute Musik hören?
Antwort: Nein, der Alkoholkonsum ist in den Öffis der Wiener Linien verboten. Besonders viele Fahrgäste empfinden den Konsum von alkoholischen Getränken in U-Bahn, Bus und Bim als störend. Auch Lärmen, Musizieren und Musikhören ist in den Öffis nicht erlaubt.

Frage: Wie ist das mit dem Fahrrad in den Öffis?
Antwort: Das Fahrrad kann man Montag-Freitag auf allen U-Bahn-Linien von 09:00 – 15:00 Uhr und ab 18:30 Uhr gratis mitnehmen, am Wochenende sogar ganztägig. In Straßenbahn und Bus darf aus Sicherheitsgründen kein Fahrrad mitgenommen werden (Ausnahme: zusammengeklappte Klappräder). In die U-Bahn einsteigen sollte man mit dem Fahrrad nur bei den Türen, die mit Fahrrad-Piktogramm gekennzeichnet sind. Das Rad muss quer zur Fahrtrichtung abgestellt und während der gesamten Fahrt festgehalten werden. Jeder Fahrgast darf maximal ein Rad mitnehmen und pro Einstiegsraum sind maximal zwei Fahrräder erlaubt. Sind im Einstiegsraum bereits ein Kinderwagen und ein Fahrrad, darf kein Rad mehr abgestellt werden.

Frage: Ab wann braucht mein Kind ein Ticket?
Antwort: Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, fahren kostenlos mit den Wiener Öffis. Die Freifahrt gilt bei den Wiener Linien zusätzlich bis zum Ende jenes Schuljahres, in dem Kinder das 6. Lebensjahr vollenden. In den Wiener Schulferien, an Sonn- und Feiertagen, sowie am 2. und 15. November können Kinder und Jugendliche ebenfalls gratis mit den Wiener Linien fahren. Für ältere SchülerInnen (ausgenommen BerufsschülerInnen), die eine öffentliche Schule in Österreich bzw. eine Privatschule mit Öffentlichkeitsrecht besuchen, gilt diese Freifahrt-Regelung noch bis zum vollendeten 24. Lebensjahr.

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