Kinderbetreuungsgeld Neu: Die Änderungen im Überblick

Bei Geburten ab dem ersten März 2017 erhalten Eltern die Möglichkeit, zwischen zwei Varianten des Kinderbetreuungsgeldes zu wählen: Ein Pauschalsystem (Kinderbetreuungsgeldkonto) und eine einkommensabhängige Version stehen zur Verfügung. Außerdem werden Partner durch den Familienzeitbonus und den Partnerschaftsbonus unterstützt, sich aktiv an der Kindererziehung zu beteiligen und Familienzeit zu nehmen. Hier die Fakten:

 

Kinderbetreuungsgeld – die beiden Modelle:

Kinderbetreuungsgeld- Konto: Das pauschale Kinderbetreuungsgeld bekommen Eltern, unabhängig ob und welcher Erwerbstätigkeit vor der Geburt nachgegangen wurde: Die Bezugshöhe beträgt zwischen 14,53 Euro und 33,88 Euro täglich und erstreckt sich zwischen 365 und 851 Tage.  Bleibt der Partner ebenfalls zu Hause und nutzt eine Familienzeit, verlängert sich der Zeitraum auf 456 bis zu 1063 Tage.

Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld: Erlaubt jenen Eltern, die sich nur für ein paar Monate aus dem Berufsleben zurückziehen wollen, eine Art Einkommensersatz zu erhalten. Die Leistung beträgt 80% der Letzteinkünfte, bis max. 66 Euro täglich. Diese Variante darf längstens bis zum 365. Tag ab Geburt des Kindes dauern, wenn nur ein Elternteil diese nutzt. Bei Inanspruchnahme beider Eltern addiert sich die Dauer um jenen Zeitraum, in welchem der Partner Kinderbetreuungsgeld erhält. Maximal sind es allerdings insgesamt 426 Tage.

 

Mama und Papa bleiben abwechselnd zu Hause?

Sowohl im Pauschalsystem als auch beim einkommensabhängigen Modell können sich Eltern höchstens zweimal abwechseln, wobei ein Betreuungsabschnitt mindestens 61 Tage lang sein muss.

Ein gleichzeitiger Bezug des KBG von Mutter und Vater ist nicht vorgesehen, einzige Ausnahme: bei erstmaligen Bezugswechsel können die Eltern gleichzeitig bis zu 31 Tage KBG erhalten.

 

Partnerschaftsbonus und Familienzeitbonus

Nach Ende des KBG-Gesamtbezugszeitraumes gebührt Eltern, welche sich die Kinderbetreuung annähernd gleich aufgeteilt haben (40:60 oder 50:50), ein Partnerschaftsbonus von jeweils 500 Euro, also insgesamt 1000 Euro als Einmalzahlung.

Der Familienzeitbonus steht Vätern zu, welche sich Familienzeit nehmen, um unmittelbar nach der Geburt, in Absprache mit dem Arbeitgeber, ausschließlich für die Familie da zu sein. Der Bonus beträgt 22,60 Euro täglich, somit rund 700 Euro und kann zwischen 28 und 31 Tage beantragt werden. Er wird auf das vom Vater bezogene KBG angerechnet, die Bezugsdauer verringert sich nicht, allerdings zieht man den Bonus vom späteren Kinderbetreuungsgeld ab.  Voraussetzung ist Erwerbstätigkeit und dass sich die Bezugsdauer mit der Familienzeit deckt. Rechtliche Ansprüche beim Arbeitsgeber gibt es keine.

Familienzeit ist jener Zeitraum von ca. einem Monat, anlässlich einer Geburt, über welchen der Partner seine Erwerbstätigkeit einstellt, um ganz für die Familie da zu sein.

 

Die Vorteile und Nachteile der neuen Auszahlungsmodelle:

Unabhängig von der Bezugsdauer beträgt der Gesamtbetrag 14.449 Euro, bis jetzt waren es zwischen 14.000 Euro und 15.696. Die einkommensabhängige Version bleibt bestehen. Hier ändert sich der Zeitraum: Ein Elternteil kann maximal 365 Tage KBG beziehen, teilen es sich die Partner auf, sind es insgesamt 426 Tage.

Vorteile:

  • Paare profitieren vom Partnerschaftsbonus und Familienzeitbonus, wenn beide Eltern in Karenz gehen und sich diese gleichmäßig aufteilen (60:40 oder 50:50)
  • Bezugsdauer Pauschalvariante kann man von 28 Monate auf 35 Monate ausdehnen, wenn beide Eltern zu Hause bleiben
  • Bezugsdauer einkommensabhängige Variante darf auf 426 Tage erweitert werden, wenn sich die Eltern die Kinderbetreuung aufteilen
  • Partner können ohne große finanzielle Verluste die Familienzeit nutzen

Nachteile für Eltern, die sich die Kinderbetreuungszeit nicht aufteilen können oder wollen:

  • Bisher konnte man bei der Pauschalvariante 30 Monate KBG beziehen, dies reduziert sich auf 28 Monate
  • Der Partnerschaftbonus fällt bei Alleinerziehern weg
  • Getrennt lebende Väter haben keinen Anspruch auf Familienzeit

Zusammengefasst bringt das neue Modell klare Pluspunkte für Paare, welche sich die Elternzeit aufteilen möchten und können, für Alleinerzieher bzw. bei den finanziellen Vergütungen ändert sich wenig.

 

Alle Informationen zu den Voraussetzungen des neuen Kinderbetreuungsgeldes, Partnerschaftsbonus, Familienzeitbonus, sowie einen Kinderbetreuungsgeld-Rechner gibt es unter: https://www.bmfj.gv.at/familie/finanzielle-unterstuetzungen/kinderbetreuungsgeld-ab-1.3.2017.html

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