Wiener Sprachgutscheine – Deutschkurse

Seit 1. Juli 2011 schreibt die Integrationsvereinbarung vor, dass Zuwanderinnen und Zuwanderer zur Erteilung ihres Erstaufenthaltstitels durch die Einwanderungsbehörde einen Nachweis über Deutschkenntnisse auf Niveau A1 vorlegen müssen.

Nach Erhalt ihres Erstaufenthaltstitels müssen sie innerhalb von zwei Jahren nach ihrer Ankunft Deutschkenntnisse auf Niveau A2 nachweisen.
Den Wiener Sprachgutschein im Wert von 300 Euro (drei mal 100 Euro) erhalten Neuzuwanderinnen und Neuzuwanderer, die in den letzten zwei Jahren nach Österreich gekommen sind.

Sie müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie sind aufgrund einer Familienzusammenführung mit einer Österreicherin beziehungsweise einem Österreicher in Wien.
  • Sie sind aufgrund einer Familienzusammenführung mit einer beziehungsweise einem Drittstaatsangehörigen in Wien.
  • Sie haben eine Erstniederlassungsbewilligung bei der Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA 35) erhalten.
  • Sie haben sich beim Startcoaching der Abteilung Integration und Diversität (MA 17) den Wiener Bildungspass abgeholt.

Der Wiener Sprachgutschein im Wert von 300 Euro kann schon bei Kurseinschreibung eingelöst werden. Er ist mit dem Bundesgutschein des Österreichischen Integrationsfonds für Integrationsdeutschkurse kombinierbar.

 

Weitere Informationen unter: https://www.wien.gv.at/menschen/integration/deutsch-lernen/sprachgutscheine/

 

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